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Präsidenten europäischer Kommunal- und Regionalverbände wenden sich an die Bundeskanzlerin

 

Die Präsidenten von sechs europäischen Kommunal- und Regionalverbänden, darunter der Präsident des europäischen RGRE, der Wiener Oberbürgermeister Michael Häupl, haben sich aus Anlass des Beginns der Deutschen Ratspräsidentschaft am 01.01.2007 an die Bundeskanzlerin gewandt. In ihrem Schreiben bitten die Präsidenten der sechs Verbände die Bundeskanzlerin, bei den deutschen Bemühungen, den europäischen Verfassungsprozess wiederzubeleben, die kommunale bzw. regionale Substanz dieses Verfassungsvertrages zu erhalten. Dazu zählen u. a. die Erwähnung der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung als Bestandteil der nationale Identität, die von den Organen der EU zu beachten ist, die explizite Erwähnung der Kommunen und Regionen im Subsidiaritätsartikel des Verfassungsvertrages und die damit verbundene Verpflichtung der EU-Organe, kommunale und regionale Belange in die Prüfung der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips mit einzubeziehen, die verstärkten Konsultationsverpflichtungen der EU-Kommission bei Gesetzgebungsvorhaben und das Recht des Ausschusses der Regionen, in Fragen der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips den Europäischen Gerichtshof anrufen zu können.

 

Im Hinblick auf das am 25. März 2007 in Berlin vorgesehene Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten zur Feier des 50. Geburtstages der EU, empfehlen die Verbände, in die aus diesem Anlass zur Verabschiedung vorzulegende Deklaration einen Verweis auf die Prinzipien der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung als einen Wert in der EU aufzunehmen und die Rolle der Kommunen und Regionen im demokratischen Leben der Union und zur Förderung des Ziels einer engeren europäischen Integration zu würdigen.

 
Der genaue Wortlaut des (englischsprachigen) Briefes an die Bundeskanzlerin kann hier abgerufen werden.