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Mitgliedschaft im RGRE |
| 1. ORDENTLICHE MITGLIEDSCHAFT |
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Mitglieder im RGRE können deutsche Städte, Gemeinden und Kreise werden. |
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Wenn Ihre Kommune an einer Mitgliedschaft interessiert ist, können Sie sich unsere Satzung, die Staffelung der Beiträge, das Muster einer Beschlussvorlage für Rat bzw. Kreistag und die Beitrittserklärung ansehen. Sollten Sie sich für eine Mitgliedschaft entschlossen haben, senden Sie uns einfach die unterschriebene Beitrittserklärung zu. |
| Unsere Anschrift: |
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| 2. FÖRDERMITGLIEDSCHAFT |
| Ordentliche Mitglieder, die sich in besonderem Maße für die europapolitischen Ziele des RGRE engagieren wollen, können durch die Entrichtung eines Förderbeitrags Fördermitglieder werden. |
| Regularien Fördermitgliedschaft |
| Antragsformular Fördermitgliedschaft |
| 3. INITIATIVMITGLIEDSCHAFT |
| Der RGRE bietet Städten, Kreisen und Gemeinden, die noch nicht Mitglied der deutschen Sektion sind, eine beitragsreduzierte Initiativmitgliedschaft (ohne Stimmrecht) an. |
| Regularien Initiativmitgliedschaft |
| Antragsformular Initiativmitgliedschaft |
| 4. FÖRDERER |
| Europaengagierte natürliche und juristische Personen, die sich zu den Zielen des Rates der Gemeinden und Regionen Europas bekennen, können Förderer (ohne Stimmrecht) werden. Sie haben einen Förderbeitrag zu entrichten. |