|
Der Verfassungsvertrag ist tot – es lebe der Reformvertrag
|
|
Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU haben den europäischen Reformprozess wieder auf das Gleis gesetzt. Am 22. Juni 2007 verabschiedeten sie das Mandat für eine Regierungskonferenz, die unter der ab dem 1. Juli 2007 auf die deutsche Ratspräsidentschaft folgenden portugiesischen Ratspräsidentschaft bis zum Jahresende einen Reformvertrag vorlegen soll. Der Reformvertrag zielt auf die Überarbeitung des Vertrages über die Europäische Union und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der in Zukunft Vertrag über die Arbeitsweise der Union heißen wird. |
| Eine der aus kommunaler Sicht wichtigsten Errungenschaften des nun ad acta gelegten Entwurfs eines Verfassungsvertrages, die Erwähnung der kommunalen Selbstverwaltung, konnte gerettet werden. Das vom Europäischen Rat verabschiedete sehr detaillierte Mandat für die Regierungskonferenz schreibt vor, dass im künftigen Artikel 4 des EU-Vertrages in Ziffer 2 eine Formel aufgenommen wird, die die lokale Selbstverwaltung als Bestandteil der von der Union zu achtenden Identität der Mitgliedstaaten ausdrücklich anerkennt. |
| Der Europäische Rat beschloss darüber hinaus, dass den reformierten Verträgen ein Protokoll über Dienste von allgemeinem Interesse beigefügt werden soll. In diesem Protokoll wird der Ermessenspielraum der Kommunen bezüglich der Erbringung der Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betont, auf die Verschiedenartigkeit der jeweiligen Dienstleistungen in den Mitgliedstaaten verwiesen und ein Hohes Niveau in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Bezahlbarkeit sowie Gleichbehandlung und Förderung des universellen Zugangs hervorgehoben. Die Ergebnisse des Europäischen Gipfels mit dem Mandat für die Regierungskonferenz zur Erarbeitung des Reformvertrages können bei der Geschäftsstelle, Frau Sondermann, angefordert werden: Tel: (0221) 3771-311, Fax: (0221) 3771-150, E-Mail: doerthe.sondermann@staedtetag.de. /lm |