Organisation

Mitglieder
Ordentliche Mitglieder
  • Städte, Gemeinden, Kreise und Gemeindeverbände in Deutschland
  • Kommunale Spitzenverbände auf Landes- und Bundesebene
  • Kommunale Vereinigungen
Fördermitglieder

Ordentliche Mitglieder, die sich in besonderem Maße für die europapolitischen Ziele des RGRE engagieren wollen, können durch die Entrichtung eines Förderbeitrags Fördermitglieder werden.

Initiativmitgliedschaft

Der RGRE bietet Städten, Kreisen und Gemeinden, die noch nicht Mitglied der deutschen Sektion sind, eine beitragsreduzierte Initiativmitgliedschaft (ohne Stimmrecht) an.

Förderer

Europaengagierte natürliche und juristische Personen, die sich zu den Zielen des Rates der Gemeinden und Regionen Europas bekennen, können Förderer (ohne Stimmrecht) werden. Sie haben einen Förderbeitrag zu entrichten.

Organe
Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung ist oberstes Organ der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas. Sie besteht aus den Delegierten der Mitgliedsstädte, -gemeinden, -kreise und -gemeindeverbände.
Die Delegiertenversammlung beschließt insbesondere über die Wahl der Mitglieder von Präsidium und Hauptausschuss und über Satzungsänderungen.

Hauptausschuss

Der Hauptausschuss besteht aus bis zu 37 Personen. Der Präsident, die fünf Vizepräsidenten sowie der Generalsekretär und die Hauptgeschäftsführer der drei kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene sind (ex officio) Mitglieder des Hauptausschusses Weitere 21 Personen (und deren Stellvertreter) werden zu gleichen Teilen von den Gremien der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene aus den Reihen derjenigen ihrer Mitglieder, die Mitglied in der Deutschen Sektion des RGRE sind, vorgeschlagen; sieben Personen (und deren Stellvertreter) werden von den Fördermitgliedern vorgeschlagen.

Die Amtszeit der Mitglieder des Hauptausschusses beträgt drei Jahre. Der Hauptausschuss beschließt insbesondere über den Haushaltsplan und die Höhe der Beträge.

 
Präsidium

Das Präsidium besteht aus 15 Mitgliedern und wählt aus seiner Mitte den Präsidenten und fünf Vizepräsidenten. Der Generalsekretär und die Hauptgeschäftsführer der drei kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene sind (ex officio) Mitglieder des Präsidiums Weitere neun Personen (und deren Stellvertreter) werden zu gleichen Teilen von den Gremien der kommunalen Spitzenverbände aus den Reihen derjenigen ihrer Mitglieder, die Mitglied in der Deutschen Sektion des RGRE sind, vorgeschlagen; drei Personen (und deren Stellvertreter) werden von den Fördermitgliedern vorgeschlagen.

Die Amtszeit der Mitglieder des Präsidiums beträgt drei Jahre. Das Präsidium tritt in der Regel zweimal pro Jahr zusammen; es beschließt u.a. über die gemeinsame europapolitische Linie sowie die Aufnahme von Mitgliedern und bestellt den Generalsekretär.

Generalsekretär

Der Generalsekretär führt die Geschäfte der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas und leitet die Hauptgeschäftsstelle.

Die Position des Generalsekretärs wird alle zwei Jahre abwechselnd von den Hauptgeschäftsführern der drei kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene wahrgenommen.

Fachausschüsse

Das Präsidium hat bisher in zwei Fällen von seinem Recht Gebrauch gemacht, Fachausschüsse einzusetzen.
Die Fachausschüsse bereiten auf ihren Arbeitsgebieten die Beschlüsse des Präsidiums vor.
Deutsch-französischer Ausschuss
Der Deutsch-Französische Ausschuss wurde 1988 nach der Auflösung der Internationalen Bürgermeisterunion mit dem Ziel der Vertiefung und Erweiterung der deutsch-französischen Beziehungen auf kommunaler Ebene gegründet. 

Der deutsche Vorsitzende des Ausschusses ist Herr 1. Beigeordneter Reinhard Sommer, Brilon. Auf französischer Seite ist Vorsitzende Sylvie Lenourrichel, Vizepräsidentin des Conseil général du Calvados, Bürgermeisterin von La Lande sur Drome.

Deutsch-polnischer Ausschuss
Der deutsch-polnische Ausschuss wird auf der Grundlage des Zusammenarbeitsvertrages zwischen der Deutschen Sektion des RGRE und dem polnischen Städteverband aus dem Jahre 1995 gebildet. Aufgabe des Ausschusses ist es, die Zusammenarbeit beider Verbände zu koordinieren.

Der deutsche Vorsitzende des Ausschusses ist Tobias Kogge, Beigeordneter in Halle an der Saale. Auf polnischer Seite ist der Vorsitzende Janusz Marszałek, Stadtpräsident von Oswiecim/Auschwitz.