| RAT DER GEMEINDEN
UND REGIONEN EUROPAS - "LOKALE BESCHÄFTIGUNGSINITIATIVEN" - |
DIE BESCHÄFTIGUNGSINITIATIVE DES RGRE
Seit 1995 hat eine ad hoc einberufene Arbeitsgruppe einen Erfahrungsaustausch der lokalen
und regionalen Gebietskörperschaften über innovative Beschäftigungsmassnahmen angeregt.
Die politische Umsetzung dieser Arbeiten erfolgte seit 1998 unter der Federführung von Dr. Michael Häupl, Bürgermeister und Landeshauptmann von Wien.
Der RGRE, der als representative europäische Organisation über seine nationalen Verbände 100.000 lokale und regionale Gebietskörperschaften in ganz Europa vertritt, hat im Oktober 1998 einen Aktionsplan für « Lokale Beschäftigungsinitiativen » verabschiedet, der darauf abzielt, die Beschäftigungsinitiative der EU durch die folgenden Aktionen in jedem Mitgliedstaat zu ergänzen :
Diese Aktionen sollen eine bessere Kommunikation und Koordinierung der verschiedenen Erfahrungen und Initiativen auf lokaler Ebene, der europäischen Richtlinien und der entsprechenden nationalen Aktionspläne ermöglichen. Die Gebietskörperschaften können sich direkt an der Umsetzung der europäischen Richtlinien beteiligen und dadurch eine politische Dynamik schaffen, die ihre Bürger und ihre Partner in ganz Europa einbezieht.
Wir bitten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die die Kampagne für « Lokale Beschäftigungsinitiativen » durch Unterzeichnung der Bonner Charta unterstützen möchten, sich mit ihrem nationalen Verband in Verbindung zu setzen.
Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas bemüht sich auch um die Unterstützung der nationalen Regierungen für die Umsetzung dieses Aktionsplans im laufenden Jahr (1999). Die Europäische Kommission hat ihre Unterstützung dieser Initiative bereits zugesagt.
BONNER CHARTA
"Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Zentrum des europäischen
Beschäftigungspakts"
PRÄAMBEL :
Der Kampf für die Beschäftigung ist die entscheidende Herausforderung, auf die die europäische Gesellschaft am Vorabend des 2. Jahrtausends eine Antwort finden muss.
Das europäische Gesellschaftsmodell, dessen Grundlage die Grundrechte der Bürger sind, wird durch die steigende Arbeitslosigkeit und ihre Auswirkungen auf die Lebensqualität und die Entscheidungsfreiheit der Menschen infragegestellt.
Obwohl die Beschäftigungspolitik zu den Aufgaben der nationalen Regierungen gehört, sind wir, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, tagtäglich mit den Begleiterscheinungen der Arbeitslosigkeit konfrontiert und müssen dafür als politische Ebene, die den Bürgern am nächsten ist, Lösungen finden.
Wir sind selbst Arbeitgeber, aber wir sind gleichzeitig politisch verantwortlich für die Lebensqualität in unseren Gebieten : wir müssen für deren wirtschaftliche Entwicklung sorgen und gegen die Ausgrenzung und den Ausschluss der am meisten gefährdeten Bürger kämpfen.
Dazu haben wir uns in den letzten Jahren Lösungen überlegt, die den Zusammenhalt und die Dynamik unserer Gebiete und die Beteiligung aller Bürger am demokratischen Leben gewährleisten können.
Wir begrüssen die Initiativen der Europäischen Union. Wir erinnern jedoch daran, dass die europäischen und nationalen Politiken zur Förderung der Beschäftigung nur dann einen vollen Erfolg erzielen können, wenn sie die lokalen und regionalen Gegebenheiten berücksichtigen.
Mit dieser Charta « Lokale Beschäftigungsinitiativen » wollen wir
gewählte kommunale und regionale Mandatsträger,
unseren Willen zum Ausdruck bringen, eine wirklich gemeinsame Unternehmung zur Förderung der Beschäftigung in unseren Gebieten zu verwirklichen, an der die Kommunen, die Wirtschaft, die Sozialpartner und die Vereine beteiligt werden und an der die Bürger teilhaben ;
betonen, dass wir kommunale und regionale Entscheidungsträger wichtige Partner der nationalen Regierungen und der europäischen Union bei der Entwicklung der Beschäftigungspolitik sind ;
daran erinnern, dass wir tagtäglich an der Entwicklung von Beschäftigungsinitiativen beteiligt sind, die den auf europäischer Ebene für die Beschäftigungspolitik festgelegten Prioritäten entsprechen ;
unser Bedauern zum Ausdruck bringen, dass das kreative Potential der lokalen und regionalen Ebenen sehr oft nicht umgesetzt werden kann, weil ihm die Mittel fehlen oder die gegebenen Rahmenbedingungen zu wenig Flexibilität ermöglichen.
Wir, die kommunalen und regionalen gewählten Mandatsträger, erwarten daher von den
nationalen Regierungen und der Europäischen Union :
die Beratung mit den kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Vorbereitung der nationalen Aktionspläne zur Beschäftigung, um die gegenseitige Verstärkung der Wirkungen der vorgeschlagenen Massnahmen und unserer eigenen Initiativen zu gewährleisten ;
eine grössere Flexibilität und Dezentralisierung der europäischen Massnahmen und Programme, um die kommunalen und regionalen Initiativen in ihrer ganzen Vielfalt zu unterstützen, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung neuer Wirtschaftsaktivitäten und innovierender, experimenteller Berufsausbildungsprogramme für Arbeitsuchende ;
eine umfassende Verwirklichung des Partnerschaftsprinzips bei der Umsetzung der Strukturpolitik der Europäischen Union, insbesondere bei der Planung der Massnahmen des europäischen Sozialfonds ;
die Entwicklung von Massnahmen zur Strukturierung und Systematisierung des Erfahrungsaustausches der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf europäischer Ebene.
Wir, die lokalen und regionalen gewählten Mandatsträger, Unterzeichner dieser Charta,
verpflichten uns insbesondere, die folgenden vier grundlegenden Ziele der europäischen
Leitlinien zu verfolgen :
Wir werden uns weiter um die notwendigen Massnahmen zur Gewährleistung der beruflichen Eingliederung der Arbeitslosen im allgemeinen, und insbesondere der am meisten gefährdeten Mitbürger bemühen, um durch dezentrale und experimentelle Programme ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt und ihre Beteiligung am gesellschaftlichen Leben unserer Gemeinschaften zu gewährleisten ;
Wir unterstützen den Unternehmergeist und die Gründung neuer Unternehmen und schenken der Entwicklung der kleinen und mittelständischen Unternehmen eine besondere Beachtung ;
Wir bemühen uns mit Massnahmen der beruflichen Bildung um Anpassungsfähigkeit, um die Arbeitskräfte in unseren Gebieten an den Bedarf der Wirtschaft und die Entwicklung des Arbeitsmarkts anzupassen ;
Wir wirken im Sinne der Chancengleichheit in unseren eigenen Verwaltungen und durch die Bereitstellung der für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf notwendigen Dienstleistungen.
Schliesslich werden wir uns darum bemühen :
Seit 1995 hat eine ad hoc einberufene Arbeitsgruppe einen Erfahrungsaustausch der lokalen
und regionalen Gebietskörperschaften über innovative Beschäftigungsmassnahmen angeregt.
Die politische Umsetzung dieser Arbeiten erfolgte seit 1998 unter der Federführung von Dr. Michael Häupl, Bürgermeister und Landeshauptmann von Wien.
Der RGRE, der als repräsentative europäische Organisation über seine nationalen Verbände 100.000 lokale und regionale Gebietskörperschaften in ganz Europa vertritt, hat im Oktober 1998 einen Aktionsplan für « Lokale Beschäftigungsinitiativen » verabschiedet, der darauf abzielt, die Beschäftigungsinitiative der EU durch die folgenden Aktionen in jedem Mitgliedstaat zu ergänzen :
Diese Aktionen sollen eine bessere Kommunikation und Koordinierung der verschiedenen Erfahrungen und Initiativen auf lokaler Ebene, der europäischen Richtlinien und der entsprechenden nationalen Aktionspläne ermöglichen. Die Gebietskörperschaften können sich direkt an der Umsetzung der europäischen Richtlinien beteiligen und dadurch eine politische Dynamik schaffen, die ihre Bürger und ihre Partner in ganz Europa einbezieht.
Wir bitten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die die Kampagne für « Lokale Beschäftigungsinitiativen » durch Unterzeichnung der Bonner Charta unterstützen möchten, sich mit ihrem nationalen Verband in Verbindung zu setzen.
Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas bemüht sich auch um die Unterstützung der nationalen Regierungen für die Umsetzung dieses Aktionsplans im laufenden Jahr (1999). Die Europäische Kommission hat ihre Unterstützung dieser Initiative bereits zugesagt.
BONNER CHARTA
"Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Zentrum des europäischen
Beschäftigungspakts"
PRÄAMBEL :
Der Kampf für die Beschäftigung ist die entscheidende Herausforderung, auf die die europäische Gesellschaft am Vorabend des 2. Jahrtausends eine Antwort finden muss.
Das europäische Gesellschaftsmodell, dessen Grundlage die Grundrechte der Bürger sind, wird durch die steigende Arbeitslosigkeit und ihre Auswirkungen auf die Lebensqualität und die Entscheidungsfreiheit der Menschen infragegestellt.
Obwohl die Beschäftigungspolitik zu den Aufgaben der nationalen Regierungen gehört, sind wir, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, tagtäglich mit den Begleiterscheinungen der Arbeitslosigkeit konfrontiert und müssen dafür als politische Ebene, die den Bürgern am nächsten ist, Lösungen finden.
Wir sind selbst Arbeitgeber, aber wir sind gleichzeitig politisch verantwortlich für die Lebensqualität in unseren Gebieten : wir müssen für deren wirtschaftliche Entwicklung sorgen und gegen die Ausgrenzung und den Ausschluss der am meisten gefährdeten Bürger kämpfen.
Dazu haben wir uns in den letzten Jahren Lösungen überlegt, die den Zusammenhalt und die Dynamik unserer Gebiete und die Beteiligung aller Bürger am demokratischen Leben gewährleisten können.
Wir begrüssen die Initiativen der Europäischen Union. Wir erinnern jedoch daran, dass die europäischen und nationalen Politiken zur Förderung der Beschäftigung nur dann einen vollen Erfolg erzielen können, wenn sie die lokalen und regionalen Gegebenheiten berücksichtigen.
Mit dieser Charta « Lokale Beschäftigungsinitiativen » wollen wir,
gewählte kommunale und regionale Mandatsträger,
unseren Willen zum Ausdruck bringen, eine wirklich gemeinsame Unternehmung zur Förderung der Beschäftigung in unseren Gebieten zu verwirklichen, an der die Kommunen, die Wirtschaft, die Sozialpartner und die Vereine beteiligt werden und an der die Bürger teilhaben ;
betonen, dass wir kommunale und regionale Entscheidungsträger wichtige Partner der nationalen Regierungen und der europäischen Union bei der Entwicklung der Beschäftigungspolitik sind ;
daran erinnern, dass wir tagtäglich an der Entwicklung von Beschäftigungsinitiativen beteiligt sind, die den auf europäischer Ebene für die Beschäftigungspolitik festgelegten Prioritäten entsprechen ;
unser Bedauern zum Ausdruck bringen, dass das kreative Potential der lokalen und regionalen Ebenen sehr oft nicht umgesetzt werden kann, weil ihm die Mittel fehlen oder die gegebenen Rahmenbedingungen zu wenig Flexibilität ermöglichen.
Wir, die kommunalen und regionalen gewählten Mandatsträger, erwarten daher von den
nationalen Regierungen und der Europäischen Union :
die Beratung mit den kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Vorbereitung der nationalen Aktionspläne zur Beschäftigung, um die gegenseitige Verstärkung der Wirkungen der vorgeschlagenen Massnahmen und unserer eigenen Initiativen zu gewährleisten ;
eine grössere Flexibilität und Dezentralisierung der europäischen Massnahmen und Programme, um die kommunalen und regionalen Initiativen in ihrer ganzen Vielfalt zu unterstützen, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung neuer Wirtschaftsaktivitäten und innovierender, experimenteller Berufsausbildungsprogramme für Arbeitsuchende ;
eine umfassende Verwirklichung des Partnerschaftsprinzips bei der Umsetzung der Strukturpolitik der Europäischen Union, insbesondere bei der Planung der Massnahmen des europäischen Sozialfonds ;
die Entwicklung von Massnahmen zur Strukturierung und Systematisierung des Erfahrungsaustausches der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf europäischer Ebene.
Wir, die lokalen und regionalen gewählten Mandatsträger, Unterzeichner dieser Charta,
verpflichten uns insbesondere, die folgenden vier grundlegenden Ziele der europäischen
Leitlinien zu verfolgen :
Wir werden uns weiter um die notwendigen Massnahmen zur Gewährleistung der beruflichen Eingliederung der Arbeitslosen im allgemeinen, und insbesondere der am meisten gefährdeten Mitbürger bemühen, um durch dezentrale und experimentelle Programme ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt und ihre Beteiligung am gesellschaftlichen Leben unserer Gemeinschaften zu gewährleisten ;
Wir unterstützen den Unternehmergeist und die Gründung neuer Unternehmen und schenken der Entwicklung der kleinen und mittelständischen Unternehmen eine besondere Beachtung ;
Wir bemühen uns mit Massnahmen der beruflichen Bildung um Anpassungsfähigkeit, um die Arbeitskräfte in unseren Gebieten an den Bedarf der Wirtschaft und die Entwicklung des Arbeitsmarkts anzupassen ;
Wir wirken im Sinne der Chancengleichheit in unseren eigenen Verwaltungen und durch die Bereitstellung der für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf notwendigen Dienstleistungen.
Schliesslich werden wir uns darum bemühen :