Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert deutsch-polnische bzw. polnische Kunst- und Kulturprojekte aus dem Kulturetat des Bundes bereits seit 1991. Zentrales Kriterium ist bei dem aktuellen Förderaufruf ein Bezug des Projektes zur deutsch-polnischen Verständigung. Unter anderem werden Projekte unterstützt, die in den Bereichen Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Mode oder Fotografie einen Beitrag zum Erhalt und der Pflege der polnischen Kultur, Sprache und Tradition leisten. Andernfalls gelten keine näheren Kriterien hinsichtlich der Ausgestaltung oder Konzeption des Projektes.
Förderanträge können zweimal im Jahr eingereicht werden:
- für das Folgejahr: bis zum 30. September
- für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres: bis zum 31. März.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine, Stiftungen und Verbände. Sollte der Antrag bewilligt sein, ist mit einer Fördersumme von bis zu maximal 20.000 EUR zu rechnen. Zudem werden nur Projekte gefördert, die noch nicht begonnen haben und noch nicht abgeschlossen sind.
Weitere Informationen zur Förderung sowie Kontaktmöglichkeiten zum BKM finden Sie auf der Webseite des Bundesportals: Bundesportal | Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte beantragen