EU-Förderung

Für die Kommunen ist das Einwerben von europäischen Fördermitteln ein wichtiges Thema. Die Europäische Kommission hat eine Vielzahl von Fonds, Gemeinschaftsinitiativen und Aktionsprogrammen aufgelegt und stellt für ihre Umsetzung erhebliche Mittel bereit. Viele dieser Angebote sind auch für die kommunale Ebene relevant und können Städte, Gemeinden und Landkreise dabei unterstützen, spezielle Projekte umzusetzen und an interregionalen Kooperationen teilzunehmen.

Die Finanzierung der EU-Förderprogramme erfolgt über den Mehrjährigen Finanzrahmen, also über den Haushalt der Europäischen Union. Wie das EU-Budget sind auch die Förderprogramme immer auf sieben Jahre ausgelegt. Aktuell läuft die Haushalts- und Förderperiode 2021 bis 2027.

Der Großteil der EU-Fördermittel wird dezentral, also in den EU-Mitgliedstaaten verwaltet. Das betrifft vor allem die Struktur- und Investitionsfonds (ESIF). Die ESIF sind Teil der EU-Kohäsionspolitik und zielen darauf ab, die wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung der EU zu stärken sowie Innovation, Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Im Rahmen der Kohäsionspolitik sind für Deutschland drei Fonds von Bedeutung:

  • Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
  • Europäischer Sozialfonds (ESF)
  • Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)

Diese drei Strukturfonds werden in Deutschland größtenteils von den Bundesländern umgesetzt, die die eingereichten Projekte bewerten, bewilligen und überwachen. Lediglich der ESF wirkt in Teilen auch auf Bundesebene. Darüber hinaus werden aus dem EFRE auch die Austauschprogramme INTERREG und URBACT finanziert. Den Rahmen zur Umsetzung der Programme bilden die Operationellen Programme (OP) der jeweiligen Bundesländer.

Zentral verwaltete EU-Programme

Daneben gibt es noch EU-Förderprogramme, die direkt von der Europäischen Kommission oder von einer ihrer Exekutivagenturen verwaltet und betreut werden. Dies betrifft etwa das Förderprogramm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, das auch kommunale Partnerschaften fördert.

Die Ausschreibungen innerhalb dieser Programme erfolgen europaweit und die Anträge sind direkt bei der Kommission oder ihren Agenturen in englischer Sprache einzureichen. Um eine Beratung in der eigenen Landessprache sicherzustellen, hat die Kommission für solche Programme zumeist nationale Kontaktstellen eingerichtet, bei denen Antragsteller Informationen und Unterstützung erhalten.