Interessenvertretung

Zwei Drittel der in der Europäischen Union beschlossenen Entscheidungen und Regelungen wirken sich direkt oder indirekt auf die kommunale Ebene aus – wie etwa die Feinstaub- und die Dienstleistungsrichtlinie, der Bereich der Daseinsvorsorge oder das Kommunalwahlrecht. Die Städte, Gemeinden und Landkreise müssen sich deshalb mit dem Thema Europa auseinandersetzen und sich einmischen.

Im Rahmen des institutionellen Gefüges der EU werden die Kommunen durch den Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) vertreten. Darüber hinaus verleihen der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates und der europäische RGRE-Dachverband „Council of European Municipalities and Regions“ (CEMR) den Kommunen und Regionen in Europa eine Stimme. Und auch weltweit nehmen die Kommunen über den Weltverband „United Cities and Local Governments“ (UCLG) ihren Einfluss gegenüber den Vereinten Nationen und internationalen Organisationen wahr.