Organe der Deutschen Sektion des RGRE

Organe der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen (RGRE) sind die Delegiertenversammlung, der Hauptausschuss und das Präsidium. Den Vorsitz führt jeweils der Präsident.

Die Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ der Deutschen Sektion des RGRE und tritt in der Regel alle drei Jahre zusammen. Sie besteht aus den Delegierten der Mitgliedsstädte, -gemeinden und -landkreise sowie der in der deutschen RGRE-Sektion versammelten Kommunalverbände. Die Delegiertenversammlung beschließt insbesondere über die Wahl der Mitglieder des Hauptausschusses und über Satzungsänderungen.

Der Hauptausschuss

Der Hauptausschuss der Deutschen Sektion des RGRE besteht aus bis zu 37 Personen. Der Präsident, die fünf Vizepräsidenten sowie der Generalsekretär und die Hauptgeschäftsführer der drei kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene sind (ex officio) Mitglieder des Hauptausschusses. Weitere 21 Personen und deren Stellvertretende werden zu gleichen Teilen von den Gremien der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene aus den Reihen derjenigen ihrer Mitglieder vorgeschlagen, die Mitglied in der Deutschen Sektion des RGRE sind. Sieben Personen und deren Stellvertretende werden von den Fördermitgliedern vorgeschlagen.

Die Amtszeit der Mitglieder des Hauptausschusses beträgt drei Jahre. Der Hauptausschuss tritt in der Regel einmal im Jahr zusammen. Er beschließt insbesondere über den Haushaltsplan und die Höhe der Beträge.

Die Mitglieder des Hauptausschusses wurden auf der Delegiertenversammlung am 24. und 25. März 2022 in Hannover neu gewählt.

Das Präsidium

Das Präsidium der Deutschen Sektion des RGRE besteht aus 15 Mitgliedern. Es wählt aus seiner Mitte den Präsidenten und fünf Vizepräsidenten. Der Generalsekretär und die Hauptgeschäftsführer der drei kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene sind (ex officio) Mitglieder des Präsidiums. Weitere neun Personen und deren Stellvertretende werden zu gleichen Teilen von den Gremien der kommunalen Spitzenverbände aus den Reihen derjenigen ihrer Mitglieder vorgeschlagen, die Mitglied in der Deutschen Sektion des RGRE sind. Drei Personen und deren Stellvertretende werden von den Fördermitgliedern vorgeschlagen.

Die Amtszeit der Mitglieder des Präsidiums beträgt drei Jahre. Das Präsidium tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen. Es beschließt unter anderem über die gemeinsame europapolitische Linie sowie die Aufnahme von Mitgliedern und bestellt den Generalsekretär.

Die Mitglieder des Präsidiums wurden auf der Delegiertenversammlung am am 24. und 25. März 2022 in Hannover neu gewählt.