Europäische Charta für die Gleichstellung

Gleichberechtigung beginnt vor Ort. Der Europäische Rat der Gemeinden und Regionen Europas (CEMR) unterstützt daher Kommunen und Regionen dabei, die Gleichstellung der Geschlechter in ihr Handeln zu integrieren und zu verwirklichen.

Im Jahr 2006 hat der CEMR die "Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" ins Leben gerufen. Sie gilt heute als wichtiges und wirksames Instrument in zahlreichen europäischen Kommunen, um die Gleichstellung von Frauen und Männern vor Ort zu fördern. Mittlerweile ist die Charta von mehr als 2.000 Kommunen in 36 europäischen Ländern unterzeichnet worden, darunter über 60 deutsche Kommunen.

Aktualisierte Charta

Im Jahr 2022 haben der CEMR und seine Mitgliedsverbände den Text der Charta aktualisiert. Ziel war es, Nutzen und Relevanz der Charta für Europas Städte und Regionen sicherzustellen. Der sprachlich angepasste und um neue Artikel erweiterte Text wurde im Dezember 2022 vom Hauptausschuss des europäischen Dachverbandes verabschiedet.

Inzwischen liegen die deutsche Übersetzung  des aktualisierten Charta-Textes und einige Hinweise zu den inhaltlichen Ergänzungen und Beitrittsbedingungen ab 2023 vor.

Die deutsche Sektion und die Charta

Die Deutsche Sektion des RGRE verwaltet die Europäische Gleichstellungscharta und ist Kontaktstelle für seine Mitglieder im Rahmen der Unterzeichnung der Charta. Alle zwei Jahre organisiert der RGRE in Zusammenarbeit mit einer Mitgliedskommune eine „Nationale Konferenz zur Umsetzung der Europäischen Gleichstellungscharta“.

Zur Unterstützung und Beratung im Beitrittsprozess arbeitet die deutsche Sektion des RGRE eng mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und Frauenbüros (BAG) und der Bundesstiftung Gleichstellung zusammen.

Bei Fragen zur Europäischen Gleichstellungscharta wenden Sie sich bitte an karen.kuehne(at)staedtetag.de oder charter(at)ccre-cemr.org.