
Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates ist die institutionelle Vertretung der über 130.000 regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der 46 Mitgliedstaaten des Europarates. Er wurde 1994 als Nachfolgeeinrichtung der Ständigen Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas geschaffen. Der Kongress verfolgt die gleichen Ziele wie der Europarat: den Schutz der Menschenrechte, das Eintreten für Rechtstaatlichkeit und die Entwicklung der Demokratie in den Mitgliedstaaten. Der Fokus des Kongresses liegt dabei in allen drei Bereichen auf der lokalen Ebene.
Als beratendes Gremium des Europarates verfasst der Kongress kontinuierlich Berichte, Empfehlungen und Entschließungen zu Fragen der Kommunal- und Regionalpolitik und richtet sie an das Ministerkomitee. Zudem überwacht er die Einhaltung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung und führt Wahlbeobachtungen in den Mitgliedstaaten durch. Die sachpolitische Arbeit erfolgt in drei Fachausschüssen: dem Monitoring-Ausschuss, dem Governance-Ausschuss und dem Ausschuss für soziale Inklusion.
Der Kongress setzt sich aus 306 Delegierten und ebenso vielen stellvertretenden Delegierten zusammen, die von den Mitgliedstaaten des Europarates für jeweils fünf Jahre entsandt werden. Ihr KGRE-Mandat ist an ein lokales bzw. regionales Wahlmandat in ihrem Mitgliedstaat gekoppelt. Sie scheiden also aus, wenn sie ihr Wahlmandat verlieren. Bei der Besetzung wird auf eine ausgeglichene Vertretung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften geachtet. Der Kongress ist in eine Kammer der Kommunen und eine Kammer der Regionen unterteilt. Präsidentin des Kongresses ist die Norwegerin Gunn Marit Helgesen. Präsident der Kammer der Kommunen ist der Grieche Konstantinos Koukas und Präsidentin der Kammer der Regionen ist die Schwedin Cecilia Dalman Eek.
Deutschland verfügt im Kongress über 18 ordentliche Mitglieder und ebenso viele Stellvertreter, die jeweils zur Hälfte aus Kommunen und Bundesländern kommen. Leiter der deutschen Delegation ist Sören Schumacher, Hamburgische Bürgerschaft. Die Geschäftsführung wechselt jährlich zwischen den Landtagsverwaltungen der verschiedenen Bundesländer. Seit dem 1. Juli 2026 ist das Sekretariat der deutschen Delegation beim Bayerischen Landtag angesiedelt. Die Betreuung der kommunalen KGRE-Mitglieder liegt dem Deutschen Städtetag.