Europäischer Ausschuss der Regionen

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist die jüngste Institution der Europäischen Union. Er wurde 1994 durch den Vertrag von Maastricht errichtet, um den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen und Regionen mehr Gehör bei der Gestaltung europäischer Gesetze zu geben. Der AdR besitzt ein Mitspracherecht in sämtlichen Bereichen, die sich direkt auf die lokale oder regionale Ebene auswirken. Dazu zählen insbesondere die Bereiche wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, transeuropäische Infrastrukturnetze, Gesundheitswesen, Bildung und Kultur, Beschäftigungspolitik, Sozialpolitik, Umwelt und Verkehr.

Kommission, Rat und Europäisches Parlament können den AdR zudem in weiteren Bereichen befassen, wenn ein Legislativvorschlag ihres Erachtens erhebliche regionale oder kommunale Auswirkungen hat. Mit dem Vertrag von Lissabon hat der AdR 2009 zudem das Recht erhalten, wegen Verletzung des Subsidiaritätsprinzips gegen Rechtsakte vor dem Europäischen Gerichtshof Klage zu erheben, wenn er im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens anzuhören war.

Dem AdR gehören derzeit 329 Mitglieder und 329 stellvertretende Mitglieder aus allen EU-Mitgliedstaaten an. Sie sind an keine Weisungen gebunden und üben ihre Tätigkeit unabhängig zum allgemeinen Wohl der Union aus. Sie werden auf Vorschlag der nationalen Regierungen vom Rat für eine fünfjährige Mandatsperiode ernannt. Die laufende siebte Amtsperiode begann im Februar 2020 und endet im Februar 2025. Derzeitiger Präsident des AdR ist Apostolos Tzitzikostas, Gouverneur der Region Zentralmakedonien und Vorsitzender des Verbands griechischer Regionen.

Deutschland verfügt im AdR über 24 ordentliche und ebenso viele stellvertretende Mitglieder, wobei die deutschen Bundesländer 21 Delegierte und 21 Stellvertretende und die deutschen Kommunen drei Delegierte und drei Stellvertretende haben. Der Deutsche Städtetag wird im AdR durch die Oberbürgermeister der Stadt Saarbrücken, Uwe Conradt, und der Stadt Trier, Wolfram Leibe, vertreten. Der Bürgermeister der Stadt Soest, Dr. Eckhard Ruthemeyer, und das Mitglied des Stadtrates, Heinz-Joachim Höfer, MdL, vertreten den Deutschen Städte- und Gemeindebund. Die Interessen der deutschen Landkreise wahren für den Deutschen Landkreistag die Landräte des Landkreises Rhön-Grabfeld, Thomas Habermann und Dr. Christoph Schnaudigel aus dem Landkreis Karlsruhe.